Durch das gestern gesprochene Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wurden die öffentlich-rechtlichen Anstalten, die ARD, das ZDF und das DeutschlandRadio, gestärkt.
Das Verfassungsgericht hat sich in seiner Rechtsprechung auf die bisherigen Urteile gestützt. Ich sehe darin ein klares und starkes Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Dualen-System.
Folgende Pressemitteilung habe ich dazu abgegeben, die [hier] zu lesen ist.


Freut mich sehr, dass die so weiter machen dürfen wie bisher.
Wann steht die Wiedereinstellung von Eva Herman und Hagen Bosdorf auf dem Programm; und wann kommentiert Jan Ullrich für die öffentlich-rechtlichen die Tour de France?
Mit dem durch das Verfassungsgericht gesprochene Urteil ist nicht gesagt, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten machen können was sie wollen.
Für die Ermittlung der Gebührenhöhe ist die unabhänginge Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) zuständig, die die finanziellen Anmeldungen der Anstalten danach überprüft, ob sie notwendig sind oder nicht.
Wenn Dich das Thema interessiert, dann kann ich Dich auf die nächste Sitzung der Bremischen Bürgerschaft (19.09., 10:00 Uhr) hinweisen, die sich in der “aktuellen Stunde” mit dem Urteil des Verfassungsgerichtes befasst.
frank schildt
[...] bin ich schon gespannt, was der Berufsverteidiger und die Berufsverteidigerin zur Verteidigung sagen. ASTRA! Bookmarken [...]